Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Gibt es kostenlose Parkplätze?

    Ja, es gibt etliche Parkplätze vor, neben und hinter dem Gebäude, die Sie nutzen können.


  • Was bringe ich zur Behandlung mit?

    Bitte ziehen Sie zur Behandlung bequeme Unterwäsche an, in der Sie sich wohl fühlen, da die Behandlung (wenn es für Sie in Ordnung ist) in Unterwäsche stattfinden wird.

    Sie benötigen kein Handtuch und keine Sportbekleidung.


    Sollten Sie Berichte oder Befunde von bereits stattgefundenen Untersuchungen oder Therapien besitzen, bringen Sie diese gerne mit! 

    Leider kann ich die meisten CD-Dateien hier nicht öffnen, so dass schriftlichte Berichte sinnvoller sind.

  • Was kostet eine osteopathische Behandlung?

    • Für die Behandlung von Kindern ab 11 Jahren und von Erwachsenen erlaube ich mir eine Rechnung in Höhe von ca. 100€  unabhängig von Kranken(zusatz)versicherungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt sowohl für Erst- als auch für Folgebehandlungen.
    • Die Erstbehandlung von Kindern bis 10 Jahren liegt ebenfalls bei ca. 100€
    • deren Folgebehandlungen kosten ca. 50€
    • Sollten Sie oder ihr Kind  jedoch privat versichert sein oder eine "Heilpraktikerzusatzversicherung " haben, kann der Betrag der Rechnung abweichen! Bitte sprechen Sie mich bei Fragen zu diesem Thema an.
  • Wie lange dauert eine Behandlung?

    Die osteopathische Behandlung hat grundsätzlich keine festgelegte Dauer, da sie sehr individuell ist. 


    • Für eine Behandlung von Kindern ab 11 Jahren und von Erwachsenen sollten Sie einen Zeitrahmen von etwa 1 Stunde einplanen, wobei die tatsächliche Behandlungsdauer variieren kann.
    • Ebenso dauert die Erstbehandlung von Kindern bis 10 Jahren ca. 1 Stunde.

    • Für die Folgebehandlung von Kindern bis 10 Jahren planen Sie bitte etwa 30 Minuten ein. 
  • Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten?

    Osteopathie ist keine gesetzlich vereinbarte Kassenleistung. 

    Einige Kassen beteiligen sich jedoch freiwillig an den Kosten von Behandlungen.


    Da dies jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt wird, bitte ich Sie, Ihre Krankenkasse vorab zu kontaktieren und sich zu erkundigen, ob und wie hoch die Zuzahlung ausfällt.


    HIER finden Sie einen Link zur Krankenkassenliste der V.O.D. (Verband der deutschen Osteopathen e.V.) Auf dieser Seite können Sie Informationen bezüglich der Krankenkassenbeteiligung an den Kosten für osteopathische Behandlungen finden.


    Manche Krankenkassen bestehen für die Übernahme von Behandlungskosten auf eine Verordnung von einem Arzt. Bitte erkundigen Sie sich auch diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung.


  • Wie bezahle ich die Behandlung?

    Ich nehme in der Praxis keine Bar- oder EC-Kartenzahlung entgegen. Daher werde ich Ihnen eine Rechnung ausstellen, die Sie dann bequem überweisen können.

    Die Rechnung sende ich als E-Mail-Anhang zu. Sollte das für Sie nicht möglich sein, weisen Sie mich bitte in der ersten Behandlung darauf hin.


    Sollte sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligen, überweisen Sie bitte zunächst den Rechnungsbetrag und senden Sie anschließend die Orginalrechnung gegebenenfalls zusammen mit einer Verordnung des Arztes zu Ihrer Kasse.

  • Benötige ich eine Verordnug vom Arzt?

    Für meine Behandlung benötige ich keine Verordnung von Ihnen. 


    Jedoch möchten viele Krankenkassen eine solche Verordnung vom Arzt haben, damit sie sich anteilig an den Kosten der Behandlung beteiligen.


    Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse.

  • Haben Sie die nötigen Qualifikationen, damit die Krankenkasse die Behandlung bezuschusst?

    Für die Bezuschussung osteopathischer Behandlungen erwarten die Krankenkassen vom Therapeuten in der Regel, dass er

    • Heilpraktiker oder Arzt ist, 
    • eine Osteopathieausbildung mit einem Umfang von mindestens 1340 Unterichtsstunden mit erfolgreicher Abschlussprüfung absolviert hat und
    • Mitglied in einem Osteopathieverband ist.

    All diese Voraussetzungen erfülle ich.

    Da die Krankenkassen jedoch unterschiedliche Bestimmungen haben, sollten Sie sich bei Ihrer Kasse direkt erkundigen, welche Voraussetzungen  vom behandelnden Osteopathen erwartet werden.

  • Können Sie eine "Heilpraktikerrechnung" für meine Heilpraktikerzusatz- Versicherung erstellen?

    Ja. Da ich Heilpraktikerin bin, darf ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abrechnen.

    Dabei kann es jedoch zu leichten Abweichungen des oben genannten Preises kommen.

    Wenn Sie eine solche Rechnung bekommen möchten, sprechen Sie mich bitte an!

  • Welche Altersgruppen können in der Praxis behandelt werden?

    Prinzipiell gibt es für osteopathische Behandlungen keine Altersbeschränkungen.

    Ich behandle allerdings nur Kinder ab 3 Jahren aufwärts und Erwachsene .

  • Sind Praxiszugang und Räumlichkeiten behindertengerecht?

    Ja, die Praxis liegt ebenerdig. 

    Ein behindertengerechtes WC ist direkt vor den Praxisräumlichkeiten vorhanden. Den Code zum Öffnen der Tür erhalten Sie bei mir.

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